Finanziert wird eine 0,5 Stelle einer Fraktionsassistentenz (ab 10 Ratsmitglieder eine volle Stelle), zwei Ratsmitglieder, 16 sachk. EinwohnerInnen/BürgerInnen:
Fraktion
- Sockelbetrag: 150,00 EUR/Monat
- Pauschalbetrag je Ratsmitglied: 25,73 €/Monat
Summe: 150,00 + (2 x 25,73 €) = 201,06 €/Monat
Kann verwendet werden für:
- Reisekosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fachliteratur
- Fortbildungskosten für Fraktionsmitglieder
- Sonstige Ausgaben
Mandatsträger in Gremien des Rates der Stadt Moers
- Fraktionsvorsitzender: 999,60 €/Monat
- Ausschussvorsitz: 499,80 €/Monat
- Ratsmitglied: 387,60 €/Monat
- Sitzungsgeld Ratsmitglied: 25,50 €/Sitzung
- Sitzungsgeld Sachkundiger EinwohnerIn/BürgerIn: 56,10 €/Sitzung
Mandatsträger in Gesellschaften der Stadt Moers
- Sitzungsgeld Verwaltungsrat AöR: 150,00 €/Sitzung
- Sitzungsgeld Aufsichtsrat ENNI: 150,00 €/Sitzung
- Sitzungsgeld Sparkassenzweckverband: 320,00 €/Sitzung
- Sitzungsgeld Moers Kultur GmbH: 30,00 €/Sitzung
- Sitzungsgeld Schlosstheater GmbH: 30,00 €/Sitzung
- Sitzungsgeld Moers Marketing GmbH: 0,00 €/Sitzung
Grundlagen:
Kommunalpolitiker sind, anders als Bundes- oder Landtagsabgeordnete, ehrenamtlich tätig. Das Mandat als Ratsmitglied oder sachk. Einwohner/Bürger ist kein Beruf. Alle Mandatsträger gehen - sofern sie nicht in Rente oder arbeitslos sind - einem Beruf nach. Jedoch sind sie für offizielle Sitzungen vom Arbeitgeber unbezahlt freizustellen. Nach Feierabend werden Termine in Moers, auch im Rathaus, wahrgenommen - sowohl am Wochenende als auch während der Ferien. Ratsmitglieder nehmen in ihrer Freizeit an Rats-, Ausschuss-, Beirats- und Fraktionssitzungen teil, führen Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, diskutieren mit Vereinsvertretern, etc. Alle diese Termine werden zu Hause vorbereitet.
Für diese zeitaufwändige Tätigkeit erhalten Mitglieder des Gemeinderates eine Aufwandsentschädigung, eine Fahrtkostenerstattung und ggf. einen Verdienstausfall.
Aufwandsentschädigung
Weil Ratsmitglieder keine Abgeordneten sind, erhalten sie auch keine Diäten, sondern eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in einer sogenannten "Entschädigungsverordnung" (siehe unten) festgelegt, die vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassen wird. Kommunalpolitiker bestimmen also nicht selber, wie viel sie erhalten. Mit der Aufwandsentschädigung sollen zusätzliche Ausgaben, die durch das Ratsmandat entstehen, wie z. B. Telefonate vom Privatanschluss, die Vorbereitung auf die Sitzungen, Beschaffung von Informationsmaterial usw., ersetzt werden.
Die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder müssen - sofern sie den Freibetrag übersteigen - versteuert werden. Außerdem fließen 10% in die Kasse der Grafschafter.
Verdienstausfall
In der Regel finden die Sitzungen und die Termine am späten Nachmittag und abends statt. Sollte es ausnahmsweise Sitzungen geben, die aus organisatorischen Gründen während der Arbeitszeit stattfinden müssen, können die Mandatsträger Verdienstausfall geltend machen. Das gilt natürlich nur, wenn ihnen der Arbeitgeber tatsächlich etwas vom Gehalt abgezogen hat oder wenn sie - als Selbständige - einen Verdienstausfall nachweisen können.
Aufsichtsrat
Die Mitglieder der Grafschafter-Fraktion sind in verschiedenen Aufsichtsräten vertreten.
Bestimmungen und Verordnungen
- Hauptsatzung Stadt Moers (Der Link führt zur PDF-Datei auf der Stadt Moers-Homepage)
- Entschädigungsverordnung (Der Link führt zur Seite recht.nrw.de)
- Gemeindeordnung NRW (Der Link führt zur Seite recht.nrw.de)
Stand: 29.02.2024